Freitag, Dezember 22, 2006

Gesetz zur Online-Durchsuchung

Meine Heimat geht mal wieder voraus. Ob mit gutem Beispiel sei mal dahingestellt. Nun gibt es zu der Problematik der sog. "Online-Durchsuchung" doch tatsächlich ein Gesetzt in NRW. Ob die Praxis dadurch dauerhaft erlaubt wird, kann noch bezweifelt werden. Möglicherweise ist das ganze Gesetz vor dem Hintergrund der aktuelle Rechtsprechung verfassungswidrig?
Aus rein technischer Sicht könnte die Praxis des "Einbruchs" in Computersysteme ebenfalls nicht unproblematisch sein. Wer stellt z.B. sicher, dass durch die zu installierende Software keine weiteren Sicherheitslöcher gerissen werden?
Link: NRW verabschiedet Gesetz zur Online-Durchsuchung - Golem.de