Donnerstag, Februar 23, 2006

eBay-Verkäufer muß Verbrauchereigenschaft nachweisen

Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung 5 U 1145/05 entschieden, daß der Verkäufer einer Auktion im Zweifel nachweisen muss, daß er trotz regelmäßigen Verkaufs per eBay keine Händler und damit kein Unternehmer ist.

Das hat weitreichende Konsequenzen für die vielen Verkäufer, die über die Online-Plattform handel treiben und davon ausgehen, Privatverkäufe zu tätigen. Unter anderem - und diese Frage liegt auch der o.g. Entscheidung zugrunde - hat der Käufer damit ein 14-tägiges Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Fernabsatz.

Siehe hierzu auch: Meldung im Heise Newsticker