Donnerstag, Mai 04, 2006

BGH zu Sachmängeln

Der BGH hat jetzt erneut über Rechte von Verbrauchern entschieden. In diesem Urteil wurde entschieden, daß auch bei kleinen Schäden eine Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie rechtens sei. Der Verkäufer habe zudem alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf zu erstatten.